Kosten

KRANKENKASSEN, IV

Wir empfehlen gewisse Voruntersuchungen, die wir angeben, der Krankenkasse einzureichen, da diese übernommen werden könnten.

Die Implantation der Artisanlinse ist keine Pflichtleistung der Krankenkasse.

Die IV ist für die Implantation von Artisanlinsen nicht zuständig.

SELTENE ZUSATZKOSTEN

Es ist selten, dass nach erfolgter Operation ein zusätzlicher Eingriff notwendig wird. Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Eingriffs kann aber auch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden, da jedes Auge vom Gewebe her verschieden ist, und auch die Linsenberechnungsmethoden zwar sehr genau, aber nie unfehlbar sind. Deshalb kann es in sehr seltenen Fällen vorkommen, dass eine Linse ausgetauscht oder besser fixiert werden muss. Es kann auch sinnvoll sein, bei sehr starken Hornhautverkrümmungen eine zusätzliche Tunnelinzision (kleiner Schnitt am Hornhautrand zur Optimierung der Hornhautwölbung) anzulegen. Die Wahrscheinlichkeit solcher Eingriffe beträgt bei uns weniger als 1 Prozent.